Was bringt die Aufhebung des Routerzwangs?
31.08.2016
Seit dem 1. August 2016 ist durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) der so genannte Routerzwang abgeschafft. Danach gilt der Zugang zu den öffentlichen Netzen für Telekommunikation als „passiver Netzabschlusspunkt“, sprich: Das öffentliche Netz endet an der Steckdose. Alles was dahinter passiert, liegt nun in den Händen des Nutzers. Bisher war es so, dass die Provider dem Kunden bei Vertragsabschluss eine Router aushändigten, der dann auch verwendet werden musste. Man stelle sich vor, ein Mobilfunk-Anbieter würde seinen Kunden vorschreiben, welches Smartphone sie sich zuzulegen haben!
Die Freiheit, eine andere Hardware für das eigene Virtual Private Network (VPN) zu verwenden, war schon dadurch nicht gegeben, dass die Anbieter weder Anschlussinformationen noch die notwendigen Zugangsdaten herausgerückt haben. Dies muss laut TKG seit dem 1. August kostenfrei und unaufgefordert geschehen. Es bestand zudem die Möglichkeit, dass ein Zwangsrouter zwar technisch vollständig ausgerüstet war, die vorhandene WLAN-Funktion aber nur gegen einen Aufpreis freigeschaltet wurde. Über die Konfiguration ließen sich bei Bedarf auch bestimmte Dienste bevorzugen oder benachteiligen – was gegen das Prinzip der Netzneutralität verstößt.
Große Abhängigkeit vom Provider
Für die meisten privaten Nutzer dürfte der Routerzwang im Alltag mit wenigen Ausnahmen keine große Rolle gespielt haben. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sah das anders aus, sofern sie Kunden eines der marktführenden Anbieter wurden. Das gesamte Netzwerk, die Netzwerkwartung, die Einrichtung eines VPN hing von einem Gerät ab, zu dem es keinerlei Zugangsinformationen gab. Die Hardware konnte nicht auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt und konfiguriert werden. In der für die Gesetzesänderung zuständigen Arbeitsgruppe des Bundestages machten auch Befürchtungen die Runde, dass der Routerzwang auf Dauer zu einer Abwanderung deutschen Know-hows in asiatische Staaten führen könne.
Routerzwang war auch ein Sicherheitsproblem
Der Routerzwang führte dazu, dass eine große Zahl privater Kunden und Unternehmen für ihr Netzwerk ein Endgerät gleichen Typs einsetzen musste. Diese Tatsache führte u.a. zu einer geringeren Vielfalt bei der Routerhardware, denn die Provider gingen den bequemen Weg, aus Kostengründen nur die Geräte eines einzigen Herstellers mitzuliefern. Bei Updates war man ebenfalls auf den Provider angewiesen. Das barg das Risiko, dass großflächige Attacken von außen auf die IT Infrastruktur leichter möglich waren. Es gab genügend Berichte in den letzten Jahren über Sicherheitslücken bei Routern, auch bei solchen von führenden Anbietern.

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Wie sieht es bei Bestandskunden aus?
Bei neuen Verträgen müssen die Provider – wie erwähnt – die Zugangsinformationen unaufgefordert herausgeben. Es bleibt die Frage offen, wie die Betreiber in Zukunft mit Bestandskunden umgehen, denn für bestehende Verträge greift die Gesetzesänderung nicht. In solch einem Fall muss jeder Nutzer prüfen, ob er zeitnah den Mietvertrag für den Router kündigen kann und eventuell mit dem Kauf eines eigenen Geräts langfristig Geld spart. Ein frei wählbarer Router kann auch bei einem Umzug oder bei einem Wechsel des Providers ohne Probleme weiterverwendet werden.
Die Routerfreiheit dürfte vor allem für KMU interessant sein, deren IT Infrastruktur in der Regel komplizierter ist als bei einem privaten Anwender zu Hause. Die Wahlfreiheit beim Router wird die Netzwerkwartung oder erforderliche Sicherheitsupdates für KMU auf jeden Fall erleichtern.